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   BVerwG, 23.08.1991 - 1 B 18.91   

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https://dejure.org/1991,16222
BVerwG, 23.08.1991 - 1 B 18.91 (https://dejure.org/1991,16222)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1991 - 1 B 18.91 (https://dejure.org/1991,16222)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1991 - 1 B 18.91 (https://dejure.org/1991,16222)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Anrechenbarkeit von Beiträgen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleichsweise stärkere Minderung der Beiträge für ein berufsständisches Versorgungswerk bei ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 1 B 18.91
    Ein Verstoß gegen die aus Art. 103 Abs. 1 GG abzuleitende Verpflichtung, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 22.88 - NJW 1989, 3235), kann nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (Urteil vom. 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 1 B 18.91
    Ein Verstoß gegen die aus Art. 103 Abs. 1 GG abzuleitende Verpflichtung, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 22.88 - NJW 1989, 3235), kann nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (Urteil vom. 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 1 B 18.91
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 1 C 11.89 - (NJW 1991, 1842 [BVerwG 29.01.1991 - 1 C 11/89]) ausgesprochen hat, darf die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer stärkeren Minderung der Beiträge für ein berufsständisches Versorgungswerk führen als die Mitgliedschaft in einer anderweitigen Versicherung, da die gesetzliche Rentenversicherung gegenüber privatwirtschaftlichen Sicherungsformen Vorteile aufweist, die diese Differenzierung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 29, 221 [BVerfG 14.10.1970 - 1 BvR 307/68]).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 1 B 18.91
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 1 C 11.89 - (NJW 1991, 1842 [BVerwG 29.01.1991 - 1 C 11/89]) ausgesprochen hat, darf die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer stärkeren Minderung der Beiträge für ein berufsständisches Versorgungswerk führen als die Mitgliedschaft in einer anderweitigen Versicherung, da die gesetzliche Rentenversicherung gegenüber privatwirtschaftlichen Sicherungsformen Vorteile aufweist, die diese Differenzierung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 29, 221 [BVerfG 14.10.1970 - 1 BvR 307/68]).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 1 B 18.91
    Ein Verstoß gegen die aus Art. 103 Abs. 1 GG abzuleitende Verpflichtung, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 22.88 - NJW 1989, 3235), kann nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (Urteil vom. 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1989 - 5 A 1301/89
    Auszug aus BVerwG, 23.08.1991 - 1 B 18.91
    So hatte das Berufungsgericht in seinem Urteil vom 12. Dezember 1989 - 5 A 1301/89 - (Rechtsbeistand 1989, 177) diese Frage entschieden.
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